====== Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ====== ===== Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften ===== Personen, die in Deutschland (also auch als Sänger*innen) in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sind nach § 2 des Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (**DGUV**) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Welche Unfallkasse bzw. welche Berufsgenossenschaft im einzelnen Fall zuständig ist, ist [[https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp|auf der Website der DGUV auf der Seite „Zuständigkeit“]] erläutert. Je nach wirtschaflichem Träger der Institution ist eine andere Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft zuständig. ===== Die VBG ===== Die **[[https://www.vbg.de/DE/0_Home/home_node.html|VBG]]** (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist, wie der Name zunächst einmal nicht vermuten lässt, als Berufsgenossenschaft auch für „Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur“ zuständig. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen im Kulturbereich, aber auch Kulturinstitutionen, die über eine besondere Rechtsform (z. B. GmbH, aber auch Rundfunkanstalten) lediglich indirekt durch die öffentliche Hand finanziert sind, sind Mitglied in der VBG und diese ist dann gleichzeitig die zuständige Unfallversicherung. ==== Handlungshilfen ==== Nach Ende des Lockdowns begann die VBG Anfang Mai, **[[http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard_node.html|branchenspezifische Handlungshilfen]]** herauszugeben. Diese sollen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung für die Belange einzelner Branchen ergänzen. Zum Thema Singen sind hier die **Praxistipps und Handlungshilfen für Bühnen und Studios** relevant und darunter vor allem die **Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – für den Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb**. Diese wurde am 7. Mai 2020 erstmals veröffentlicht und seitdem dreimal verändert. Andere Unfallversicherungen, die für Institutionen zuständig sind, die Personen im Bereich Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur beschäftigen, geben keine eigenen Handlungshilfen bzw. Richtlinien heraus, sondern verweisen auf die Handlungshilfen der VBG. Diese sind deshalb für alle Sänger*innen, die in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland arbeiten, relevant. === Version September 2020 === [[http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/BuehnenuStudios_Probenbetrieb.pdf?__blob=publicationFile&v=17|Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – für den Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb – Version September 2020]] === Version 09.07.2020 === === Version 02.06.2020 === === Erste Version 07.05.2020 === ===== Diskussion (intern) ===== Die VBG ist in jedem Fall eine wichtige Institution, die selbstverständlich unbedingt hier im Wiki eine Rolle spielen muss. Ich bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob „Verbände“ der richtige Ort dafür ist. Bevor uns allerdings etwas besseres dafür einfällt, ist die Einordnung schon mal nicht schlecht.\\ --- //[[user:berlindave|berlindave]] 2020-07-19 11:58//