Singen & Corona

Eine Materialsammlung für Sänger*innen und Chöre

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verbaende:verwaltungsberufsgenossenschaft_vgb

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berlindave Sänger*innen in Klammern
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 ===== Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften ===== ===== Gesetzliche Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften =====
  
-Personen, die in Deutschland als Sänger*innen in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sind nach § 2 des Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (**DGUV**) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Welche Unfallkasse bzw. welche Berufsgenossenschaft im einzelnen Fall zuständig ist, ist [[https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp|auf der Website der DGUV auf der Seite „Zuständigkeit“]] erläutert.+Personen, die in Deutschland (also auch als Sänger*innenin einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten, sind nach § 2 des Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (**DGUV**) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Welche Unfallkasse bzw. welche Berufsgenossenschaft im einzelnen Fall zuständig ist, ist [[https://www.dguv.de/de/versicherung/zustaendigkeit/index.jsp|auf der Website der DGUV auf der Seite „Zuständigkeit“]] erläutert.
  
 Je nach wirtschaflichem Träger der Institution ist eine andere Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft zuständig. Je nach wirtschaflichem Träger der Institution ist eine andere Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft zuständig.
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 ===== Die VBG ===== ===== Die VBG =====
  
-Die **[[https://www.vbg.de/DE/0_Home/home_node.html|VBG]]** (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist, wie der Name zunächst einmal nicht vermuten lässt, als Berufsgenossenschaft auch für „Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur“ zuständig. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen im Kulturbereich, aber auch Kulturinstitutionen, die über eine besondere Rechtsform (meistens GmbH) nicht direkt in öffentlicher Trägerschaft sind, sind Mitglied in der VBG und diese ist dann gleichzeitig die zuständige Unfallversicherung.+Die **[[https://www.vbg.de/DE/0_Home/home_node.html|VBG]]** (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) ist, wie der Name zunächst einmal nicht vermuten lässt, als Berufsgenossenschaft auch für „Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur“ zuständig. Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen im Kulturbereich, aber auch Kulturinstitutionen, die über eine besondere Rechtsform (z. B. GmbH, aber auch Rundfunkanstaltenlediglich indirekt durch die öffentliche Hand finanziert sind, sind Mitglied in der VBG und diese ist dann gleichzeitig die zuständige Unfallversicherung.
  
 ==== Handlungshilfen ==== ==== Handlungshilfen ====
verbaende/verwaltungsberufsgenossenschaft_vgb.1600886453.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-09-23 20:40 von berlindave