Singen & Corona

Eine Materialsammlung für Sänger*innen und Chöre

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


medien:miz2020-09-02

MIZ: NRW reduziert Mindestabstand beim Singen auf 2 Meter

http://www.miz.org/news-nrw-reduziert-mindestabstand-beim-singen-auf-2-meter-n19340

Seit 1. September gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und die dazugehörige Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW. Das klingt unspektakulär, ist es aber nicht. Eine insbesondere für die vielen Chöre in NRW wichtige Abstandsgröße wurde geändert. Wie für das Musizieren mit Blasinstrumenten sind nur noch zwei Meter Abstand Pflicht und nicht mehr drei wie zuvor. Dies erleichtert die Probe bzw. die Suche nach geeigneten Proberäumen, die groß genug sind, um die geforderten Hygienestandards einzuhalten. Hierzu gehört auch eine gute Belüftung. Die Vorgabe einer geforderten Raumgröße von mindestens 7 qm pro Person bleibt.
Datum 24.08.2020
Quelle miz.org
Autor*in MIZ
Kommentar
medien/miz2020-09-02.txt · Zuletzt geändert: 2020-09-02 12:35 von berlindave