Singen & Corona

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medien:orchesterland2020-06-26

OrchesterlanD: Berliner Gesangsverbot ist rechtswidrig

Zusammenfassung

Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung e. V. (DOV), äußert auf dem von ihm betriebenen Blog OrchesterlanD Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Neufassung der Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats, beschlossen am 23.06, veröffentlicht am 26.06. und in Kraft getreten am 29.06.2020:

Es ist zwar inzwischen bekannt, dass gerade beim Singen von an COVID19 erkrankten Personen das Risiko der Aerosolverbreitung besonders hoch ist. Doch das das Risiko sinkt deutlich, je größer der Raum, je besser die Belüftung und je geringer die Teilnehmerzahl. Da diese Faktoren in der Verordnung völlig ausgeblendet werden, ist ein pauschales Gesangsverbot unzulässig und unverhältnismäßig, u.a. da damit massiv in die Kunstfreiheit und die Berufsfreiheit (Art. 5 und 12 GG) eingegriffen wird. Hoffentlich setzen sich unmittelbar Betroffene hiergegen umgehend rechtlich zur Wehr.
Datum 26.06.2020
Quelle OrchesterlanD
Autor Gerald Mertens
Kommentar
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