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Bericht auf dem rbb Corona-Blog zur neu beschlossenen Infektionsschutzverordnung. Zum Thema „Berliner Singverbot“:
Mit weiteren Lockerungsschritten sei der Senat vorsichtig, hieß es. Beispielsweise sei Singen in geschlossenen Räumen immer noch kritisch, so Müller. Deshalb darf in geschlossenen Räumen nicht gemeinsam gesungen werden, etwa bei Gottesdiensten.
Datum | 23.06.2020 |
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Quelle | rbb24.de |
Autorin | rbb Corona-Blog |
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